HERZLICH WILLKOMMEN

Nachdem Georg Grasshoff 10 Jahre in der Behindertenfahrschule des DRK ausschließlich behinderte Fahrschüler ausbildete, entschloss er sich 1989 zur Gründung einer integrativen Fahrschule. Seit ihrer Gründung wird die Idee der Integration von behinderten und nichtbehinderten Menschen in der Fahrschule Grasshoff umgesetzt. In ruhiger aber engagierter Atmosphäre erfahren Sie eine qualifizierte Ausbildung nach dem Curriculum der Fahrlehrer­verbände.

AUSBILDUNG VON MENSCHEN MIT KÖRPERLICHER BEHINDERUNG

Für die praktische Ausbildung steht ein speziell umgerüstetes Fahrzeug zur Verfügung, mit dem nahezu alle körperlichen Handicaps ausgeglichen werden können. Der theoretische Unterricht wird integrativ mit behinderten und nichtbehinderten Fahrschülern durchgeführt.

AUSBILDUNG VON MENSCHEN MIT GEHÖRSCHÄDIGUNG

Wir bieten auch PKW- und Motorradausbildung für gehörlose Fahrschüler an. Der Fahrlehrer verfügt über eine Gebärdensprachausbildung. Der Theorieunterricht findet ständig in Gebärdensprache statt. Somit entstehen keine lästigen Wartezeiten durch ein Kurssystem.

WEITERE LEISTUNGEN BEI DER FAHRSCHULE GRASSHOFF

  • Motorradausbildung (A 1, A 2 & A)
  • Abbau von Fahrängsten

Leistungen

Klasse B

Umfasst Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. 

Um die Ausbildung transparenter zu gestalten, werden von uns Ausbildungsdiagrammkarten verwandt. Zur Zeit schulen wir auf dem neuen BMW 118d.

Besonderheit: Der Fahrersitz ist höhenverstellbar und kann somit jedem Fahrschüler angepasst werden.

Klasse A

Damit dürfen alle Motorräder gefahren werden.  Wir bilden auf BMW r850R aus. Die r850R ist ein kraftvolles aber dynamisches Motorrad, das nicht nur optisch ein echter Hingucker ist, sondern auch schon während der Ausbildung maximalen Fahrspaß verspricht.

Besonderheit: Die Sitzbank ist höhenverstellbar und kann somit jedem Fahrschüler angepasst werden.

 

Mindestalter: 25 Jahre


Klasse A2

Damit dürfen Motorräder von nicht mehr als 35 KW gefahren werden.
Das Leistungsgewicht darf 0,2 KW/Kg nicht übersteigen. Wir bilden auf Honda CB500 aus. Die CB500 ist ein unkompliziertes und alltagstaugliches Motorrad.

Besonderheit: Ihr ausgezeichnetes Handling macht sie zu einem beliebten Einsteiger- und Fahrschulmotorrad.

 

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A 1 Leichtkraftrad

Damit dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm und nicht mehr als 11 KW gefahren werden.
Wir bilden auf Honda CMX250 Rebel aus. Der Easy-Rider-Look sorgt für Stil und Klasse und macht die Rebel optisch mit Sicherheit schon zu einer "Großen".

Besonderheit: Die optimal niedrige Sitzhöhe und der breite Lenker machen sie zu einem richtigen Chopper.

 

Mindestalter: 16 Jahre


AUSBILDUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Das Know-how der Fahrschule Grasshoff greift auf über 30jährige Erfahrung in der Behindertenausbildung zurück.
 
Im Rahmen der Rehabilitation besteht eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen und Fachkliniken, wie zum Beispiel dem Unfallkrankenhaus Berlin.
 
Seit Gründung der Fahrschule wurden unter anderem Fahrschüler mit folgenden Behinderungen ausgebildet:

  • Bein oder Armamputation
  • Halbseitige Lähmung
  • Para -oder Tetraplegie
  • Spina Bifida
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Poliomeyelitis
  • Rheumatiker
  • Conterganschädigung
  • Kleinwuchs

 

Die Fahrschulräume sind barrierearm.
Sämtliche Räume der Fahrschule, einschließlich der Toilette, sind auch für Rollstuhlfahrer zugänglich.

 

Für die praktische Ausbildung steht ein speziell umgerüstetes Fahrzeug zur Verfügung, mit dem nahezu alle körperlichen Handicaps ausgeglichen werden können.

 

Der theoretische Unterricht wird integrativ mit behinderten und nichtbehinderten Fahrschülern durchgeführt.
 
Falls Unsicherheiten bei der Art der Anpassung des Fahrzeuges bestehen, bietet die Fahrschule Grasshoff auch eine unverbindliche Fahrprobe an.
 
Neben Neuausbildungen führen wir auch Fahrnachschulungen für Führerscheininhaber durch.
Dies kann erforderlich werden, wenn die Behinderung nach Erwerb der Fahrerlaubnis eingetreten ist. Auch nach Hirnschädigung, wie z.B. nach SHT oder Schlaganfall, bieten wir ein Reha-Fahrtraining an.
 
Gerne informieren wir Sie auch über eventuell in Frage kommende Kostenträger, wie zum Beispiel:

  • Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung)
  • Agentur für Arbeit
  • Integrationsämter
  • Bezirksämter
  • Berufsgenossenschaften

 

In diesen Fällen rechnen wir auch direkt mit den Kostenträgern ab.

GEHÖRLOSEN-AUSBILDUNG FÜR AUTO UND MOTORRAD

Wir bieten auch PKW- und Motorradausbildung für gehörlose Fahrschüler an. Der Fahrlehrer verfügt über eine Gebärdensprachausbildung. Der Theorieunterricht findet ständig in Gebärdensprache statt. Somit entstehen keine lästigen Wartezeiten durch ein Kurssystem.
 
Auch Intensivkurse in den Ferien möglich.
 
Bei Bedarf können wir für die theoretische Prüfung auf eine Liste von Dolmetschern zurückgreifen.

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